Heute gab es auf Schloss Herrenchiemsee nicht nur ausgeprägte Bildsprache, sondern auch weitere Lockerungen.
Weitere Lockerungen in Bayern ab dem 15. Juli 2020
Kulturelle Veranstaltungen und Kinos
Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen
Anmerkung: Es ist davon auszugehen, dass rein innerbetriebliche Versammlungen, an denen ausschließlich eigene Mitarbeiter aus beruflich notwendigem Anlass teilnehmen, nicht unter die Verbote fallen. Hier wären dann nur die Vorgaben des Arbeitsschutzes maßgeblich.
Märkte ohne Volksfestcharakter
- Wahrung eines Mindestabstands von 1,5 Metern durch organisatorische Maßnahmen (Abstände zwischen den Ständen, Besucherlenkung),
- Maskenpflicht,
- kein Festzelt und keine Partymusik,
- Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepts durch den Veranstalter, das auf Verlangen vorgelegt werden muss.
Sport
Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die bislang geltende Personenbeschränkung wie folgt erhöht:
bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen auf 200 Personen,
im Übrigen auf 100 Personen.
Zuschauer bleiben ausgeschlossen.
Vieles ist gelockert aber noch nicht alles? Schildern Sie uns Ihren Fall!
Immer mehr wird wieder nahezu „normal“, trotzdem gibt es noch viele Fälle bzw. Branchen die Aufgrund von staatlichen Corona-Gegenmaßnahmen in ihrer Geschäftstätigkeit gehemmt sind. Zum Beispiel denke ich hier an die Schankwirtschaften. Gerne möchten wir auf die Fälle hinweisen und gegenüber der Staatsregierung vorbringen.
Deshalb bitte ich Sie, schildern Sie uns Ihren konkreten Fall gerne per E-Mail an politikbds-bayern
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